Menschen sitzen und stehen um einen Tisch herum, sprechen miteinander über Fachthemen

Planungsablauf – vom Bedarf zum Baurecht

Die Planungen zur B 49 erfolgen in vier Planungsstufen

Die Realisierung des Gesamtprojekts ist sehr komplex. Zahlreiche, zum Teil voneinander abhängige Baumaßnahmen müssen aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden. Zugleich sind leistungsfähige temporäre und dauerhafte Verkehrsführungen erforderlich, um die Mobilität in und um Wetzlar jederzeit zu gewährleisten.

Zu Beginn stehen intensive Planungen an, die in mehreren Schritten bis zur Ausführungsplanung und anschließend zum Bau führen. Das notwendige Baurecht wird im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erlangt. Die Umsetzung erfolgt anschließend in abgestimmten Teilprojekten – zunächst in Vorabmaßnahmen, später in den Maßnahmen des Hauptprojekts (Umfahrung westlich von Dalheim mit Tunnel)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Grafische Darstellung Zeitstrahl Gesamtprojekt
Zeitstrahl Gesamtprojekt

Vorplanung

Die erste Stufe, die Vorplanung „B 49 Ersatz Brückenzug“, wurde im November 2021 mit der Festlegung auf eine Vorzugsvariante abgeschlossen. Ziel war es, die insgesamt beste und verkehrssicherste Lösung zu finden – unter Berücksichtigung der verkehrlichen und städtebaulichen Wirkung, der Wirtschaftlichkeit sowie der Belange von Menschen, Natur und Umwelt. Neben der dauerhaften Verlegung der B 49 (Umfahrung Dalheim im Tunnel mit Anbindung an die A 480 und A 45) wurde unter anderem auch ein verbreiterter Ersatz im Bestandskorridor untersucht.

Die Abwägungskriterien für die Wahl der Vorzugsvariante sind vom Bundesverkehrsministerium vorgegeben und finden sich in den „Richtlinien zum Planungsprozess und für einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau 2012“ (RE 2012).

  • Verkehrliche Beurteilung:
    Be- und Entlastungswirkungen / Auswirkungen auf nachgeordnetes Netz und Bundesautobahnnetz
  • Raumstrukturelle Wirkungen:
    Stadtgestaltung, Eigentumsverhältnisse, Siedlungsentwicklung, Land- und Forstwirtschaft, Infrastruktureinrichtungen
  • Umweltverträglichkeit:
    Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, kulturelles Erbe
  • Wirtschaftlichkeit:
    Baukosten, Unterhaltungskosten
  • Projektbezogenes Kriterium:
    Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Hochstraße
  • Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung:
    Achse, Gradiente, Querschnitt, Knotenpunktabstände, Ergebnisse des Sicherheitsaudits

Entwurfsplanung

In der zweiten Stufe, der Entwurfsplanung des „B 49 Ersatz Brückenzugs inkl. Stadtzubringer“ werden die Teilmaßnahmen detailliert untersucht und in einem Vorentwurf ausgearbeitet. Dabei werden alle relevanten technischen Details der Straßenanlagen präzise dargestellt. Zudem erfolgen Bauwerks- und Abbruchvorplanungen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Entwurfsplanung liegt darauf, dass die Einhaltung der umwelt- und naturschutzfachlichen Vorgaben dargestellt sowie die Kosten in einer vorgegebenen Struktur ermittelt werden. Am Ende dieser Planungsstufe liegen vollständige Entwurfsunterlagen für das Gesamtprojekt vor. Mit diesen kann das Bundesverkehrsministerium die haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Prüfungen durchführen, mit dem Ziel, die Planung zu genehmigen. 

Genehmigungsplanung

Die dritte Stufe umfasst die Genehmigungsplanung. Hierbei wird der Vorentwurf zum Feststellungsentwurf weiterentwickelt. In diesem werden Art und Umfang der Betroffenheiten durch das Projekt detailliert erhoben und dokumentiert.
Im anschließenden Planfeststellungsverfahren übermittelt Hessen Mobil den Feststellungsentwurf an das Regierungspräsidium Gießen, der zuständigen Anhörungsbehörde. Von dort werden die Unterlagen in den betroffenen Kommunen zur Einsicht ausgelegt. Gleichzeitig fordert die Behörde andere beteiligte Stellen und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme auf.

Einwendungen und Stellungnahmen können in einem Erörterungstermin behandelt werden, um möglichst einvernehmliche Lösungen zu erreichen. Danach werden sämtliche Unterlagen an die Planfeststellungsbehörde im Hessischen Verkehrsministerium übermittelt. Über nicht ausgeräumte Einwendungen entscheidet diese Behörde abschließend durch den Planfeststellungsbeschluss.

Ausführungsplanung

Sobald der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar und damit rechtskräftig ist, beginnt die vierte Stufe: die Ausführungsplanung. Diese bildet – gemeinsam mit weiteren Planungen, wie etwa detaillierten Bauwerksplanungen – die Grundlage für die öffentliche Ausschreibung und den anschließenden Baubeginn des Großprojekts. 

Nützliche Info auch hier: Wie planen wir Straßen? | mobil.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster