Im Rahmen der Planungen zur B 49 im Raum Wetzlar werden die Eingriffe in Natur, Umwelt und Bebauung sowie die Schadstoff- und Lärmemissionen durch Bau und Betrieb der Straße umfassend geprüft und bewertet. Diese Ergebnisse fließen sowohl in die Variantenabwägung als auch in die Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein.
Wie wird die Umweltverträglichkeit der Projekte geprüft?
Um sicherzustellen, dass Mensch, Natur und Umwelt möglichst wenig beeinträchtigt werden, ist für die Projekte „B 49 Ersatz Brückenzug“ und „B 49 Seitenstreifenanbau Wetzlar-Ost bis Dutenhofen“ jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Die UVP ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, mit dem die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). In dieser fachgutachterlichen Untersuchung werden die Umweltauswirkungen detailliert analysiert und dokumentiert. Die UVS liefert somit die fachliche Basis für die spätere behördliche Entscheidung im UVP-Verfahren.
Welche Schutzgüter werden betrachtet?
Im Rahmen der UVS werden die Auswirkungen des Vorhabens auf verschiedene Schutzgüter untersucht.
Dazu zählen:
- Menschen
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Wasser, Boden und Fläche
- Luft und Klima
- Landschaftsbild und Naherholung
- Kultur- und Sachgüter
Zunächst werden die Schutzgüter systematisch erfasst. Für beide Projekte wird jeweils eine eigenständige UVS durchgeführt. So erfolgt beispielsweise eine faunistische Bestandsaufnahme, um schützenswerte Tierarten zu erfassen und mögliche Konflikte zu identifizieren. Auf dieser Grundlage werden anschließend geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt.
Die Bestandsaufnahme für das Projekt B 49 Ersatz Brückenzug wurde bereits frühzeitig durchgeführt und im Jahr 2024 aktualisiert. Für das Projekt Seitenstreifenanbau erfolgte die Erhebung in 2022.