Die Grafik zeigt die verschiedenen Schutzgüter, die für die Umweltverträglichkeitsstudie relevant sind.

Umweltverträglichkeit und Immissionsschutz

Eine viel befahrene Bundesstraße wie die B 49 wirkt sich auch auf Menschen, Natur und Umwelt in ihrer Umgebung aus. Die dadurch entstehenden Betroffenheiten nimmt Hessen Mobil ernst.

Im Rahmen der Planungen zur B 49 im Raum Wetzlar werden die Eingriffe in Natur, Umwelt und Bebauung sowie die Schadstoff- und Lärmemissionen durch Bau und Betrieb der Straße umfassend geprüft und bewertet. Diese Ergebnisse fließen sowohl in die Variantenabwägung als auch in die Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein.

Wie wird die Umweltverträglichkeit der Projekte geprüft? 

Um sicherzustellen, dass Mensch, Natur und Umwelt möglichst wenig beeinträchtigt werden, ist für die Projekte „B 49 Ersatz Brückenzug“ und „B 49 Seitenstreifenanbau Wetzlar-Ost bis Dutenhofen“ jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich. Die UVP ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, mit dem die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). In dieser fachgutachterlichen Untersuchung werden die Umweltauswirkungen detailliert analysiert und dokumentiert. Die UVS liefert somit die fachliche Basis für die spätere behördliche Entscheidung im UVP-Verfahren.

Welche Schutzgüter werden betrachtet?

Im Rahmen der UVS werden die Auswirkungen des Vorhabens auf verschiedene Schutzgüter untersucht.

Dazu zählen:

  • Menschen
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Wasser, Boden und Fläche
  • Luft und Klima
  • Landschaftsbild und Naherholung
  • Kultur- und Sachgüter

Zunächst werden die Schutzgüter systematisch erfasst. Für beide Projekte wird jeweils eine eigenständige UVS durchgeführt. So erfolgt beispielsweise eine faunistische Bestandsaufnahme, um schützenswerte Tierarten zu erfassen und mögliche Konflikte zu identifizieren. Auf dieser Grundlage werden anschließend geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt.

Die Bestandsaufnahme für das Projekt B 49 Ersatz Brückenzug wurde bereits frühzeitig durchgeführt und im Jahr 2024 aktualisiert. Für das Projekt Seitenstreifenanbau erfolgte die Erhebung in 2022. 

Farbig markierte Karte zeigt den Bereich des Flora-Fauna Untersuchungsgebiets 2024 -2026 für das Projekt B 49 Ersatz Brückenzug
Flora-Fauna Untersuchungsgebiet 2024 -2026 für das Projekt B 49 Ersatz Brückenzug (insgesamt ca. 1.000 Hektar)

Alle bewerteten Schutzgüter werden in einer sogenannten Raumwiderstandskarte dargestellt. 

Beispiel: Ausschnitt aus einer sogenannten Raumwiderstandskarte => Je dunkler eine Fläche eingefärbt ist, desto wichtiger ist sie insgesamt für den Schutz aller betrachteten Güter.

Diese Karte zeigt, wie empfindlich einzelne Bereiche auf Eingriffe reagieren, und bildet die Grundlage für die Bewertung der einzelnen Varianten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie.

Rot markierter Ausschnitt aus einer Raumwiderstandskarte
Ausschnitt aus einer Raumwiderstandskarte

Mit der Festlegung der Vorzugsvariante werden in der anschließenden Entwurfsplanung die Landschaftspflegerischen Begleitpläne sowie die Artenschutzfachbeiträge erstellt. Darin werden die Eingriffe bilanziert sowie konkrete Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation entwickelt. Beispiele sind:

  • Schutzzäune oder Bauzeitenbegrenzungen während der Bauphase
  • naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen wie die Anlage von Biotopen
  • Artenschutzmaßnahmen wie Ersatzlebensräume oder die Aufwertung bestehender Flächen

Bei speziellen Fragestellungen, etwa zu Baulärm, Grundwasserströmungen oder Altlasten, können zusätzliche Gutachten erforderlich sein.

Welche Rolle spielt die Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe in den Planungen? 

Luftschadstoffe und Lärmimmissionen stellen eine ernstzunehmende Belastung für die Gesundheit dar. Zum Schutz von Menschen und Natur gelten daher gesetzlich festgelegte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

  • Lärmemissionen bezeichnen die Ausstrahlung an der Quelle.
  • Lärmimmissionen beschreiben die Belastung am Einwirkungsort.

Die Grenzwerte unterscheiden sich je nach Gebietskategorie und Tageszeit:

Farbige Übersicht der Grenzwerte Verkehrslärm
Grenzwerte gemäß §2 der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV

Grenzwerte gemäß §2 der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV 

In einer lärmtechnischen Untersuchung werden die Auswirkungen von Straßenbauvorhaben auf die Lärmsituation in ihrer Umgebung ermittelt. Der Beurteilungspegel wird auf Grundlage der Ergebnisse aus der Verkehrsuntersuchung rechnerisch ermittelt. Dargestellt werden die Ergebnisse in sogenannten Isophonenkarten und Berechnungstabellen.

Lärmmessungen vor Ort werden im Rahmen von Straßenplanungen nicht durchgeführt, denn sie sind nicht repräsentativ. Eine Lärm-Messung vor Ort würde nur den Lärmpegel während der Messzeit und am Messort wiedergeben und wäre somit nur zufällig. In das Ergebnis würden zudem auch alle Umgebungsgeräusche einfließen, nicht nur die Verkehrsgeräusche. Hinzu kommt, dass bei neu zu bauenden Verkehrswegen, wie z.B. im Fall des Projektes B 49 Umfahrung bei Dalheim, der Verkehrslärm schlicht noch nicht gemessen werden kann.

farbige Darstellung der Lautstärke alltagsbekannter Lärmquellen von Flüstern (grau) bis Düsenjet (rot)
Lautstärke alltagsbekannter Lärmquellen in dB(A)

Auch in Bezug auf die Belastung durch Luftschadstoffe müssen Grenzwerte eingehalten werden. Deshalb müssen in einer lufthygienischen Untersuchung die zu erwartenden Luftschadstoffimmissionen an der relevanten Wohnbebauung prognostiziert werden. Dabei wird auch die bereits vorhandene Grundbelastung berücksichtigt.

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