Drei Menschen, die an einem Schreibtisch zusammen arbeiten.

Der Planungsablauf Seitenstreifenanbau

Das Gesamtprojekt B 49 Seitenstreifenanbau Wetzlar-Ost bis Gießen-Bergwerkswald erfordert eine detaillierte Planung. 

Da zudem mehrere Brücken, die im westlichen Abschnitt des Projektes liegen, in absehbarer Zeit erneuert werden müssen, wurde der 9 Kilometer lange Streckenabschnitt für den Seitenstreifenanbau in zwei Teilprojekte unterteilt:

  • in einen westlichen Abschnitt: Wetzlar-Ost bis Dutenhofen
  • und in einen östlichen Abschnitt: Dutenhofen bis Gießen Bergwerkswald

Der westliche Abschnitt Wetzlar-Ost bis Dutenhofen erhält Priorität. Bei der Planung für die dortigen Brücken werden natürlich die neuen Breiten für den Seitenstreifen berücksichtigt. 

Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Genehmigungsplanung im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens notwendig. Der gesamte Planungsprozess gliedert sich in vier Stufen; gefolgt von der 5. Stufe, dem Bau: 

  1. Vorplanung mit Voruntersuchung
    Zunächst werden umsetzbare Varianten entwickelt und ausgearbeitet. Alle Belange werden abgewogen und die verträglichste Lösung ermittelt. Die Entscheidung über die weiter zu verfolgende Variante trifft bei Bundesstraßen das Bundesverkehrsministerium.
  2. Entwurfsplanung mit dem Vorentwurf
    Der Entwurf dient der verwaltungsinternen, haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Prüfung. Hier wird der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) mit dem Artenschutzbeitrag (ASB) erarbeitet sowie Immissionsschutz, Entwässerung und Baugrundverhältnisse untersucht.
  3. Genehmigungsplanung mit Feststellungsentwurf 
    Die dritte Stufe umfasst die Genehmigungsplanung. Hierbei wird der Vorentwurf zum Feststellungsentwurf weiterentwickelt. In der Genehmigungsplanung werden alle rechtlich maßgebenden Details dargestellt. Art und Umfang möglicher Auswirkungen werden für alle Betroffenen erkennbar gemacht.
    Im anschließenden Planfeststellungsverfahren übermittelt Hessen Mobil den Feststellungsentwurf an das zuständige Regierungspräsidium, der Anhörungsbehörde. Von dort werden die Unterlagen in den betroffenen Kommunen zur Einsicht ausgelegt. Gleichzeitig fordert die Behörde andere beteiligte Stellen und Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme auf.
    Einwendungen und Stellungnahmen können in einem Erörterungstermin behandelt werden, um möglichst einvernehmliche Lösungen zu erreichen. Danach werden sämtliche Unterlagen an die Planfeststellungsbehörde im Hessischen Verkehrsministerium übermittelt. Über nicht ausgeräumte Einwendungen entscheidet diese Behörde abschließend durch den Planfeststellungsbeschluss.
  4. Ausführungsplanung
    Sobald der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar und damit rechtskräftig ist, beginnt die vierte Stufe: die Ausführungsplanung. Diese bildet – gemeinsam mit weiteren Planungen, wie etwa detaillierten Bauwerksplanungen – die Grundlage für die öffentliche Ausschreibung und den anschließenden Baubeginn des Großprojekts. Hierbei werden alle Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsverfahren eingearbeitet.
  5. Ausschreibung, Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der geplanten Bauleistungen 

Die Voruntersuchung Öffnet sich in einem neuen Fensterfür den westlichen Streckenabschnitt steht kurz vor dem Abschluss; hierbei wurde mit der Variante im BestandskorridorÖffnet sich in einem neuen Fenster eine Vorzugsvariante identifiziert, die nun in der Entwurfsplanung weiter ausgearbeitet wird. Für den erforderlichen Umbau der Anschlussstelle LahnauÖffnet sich in einem neuen Fenster konnte ebenfalls eine Vorzugsvariante identifiziert werden. Weitere Details für diesen Umbau werden im Zuge der Entwurfsplanung geprüft.

Die folgende Vorentwurfsplanung knüpft an die Ergebnisse der Voruntersuchung an. Sobald die ersten Planunterlagen vorliegen, können sie den anliegenden Kommunen und weiteren Betroffenen vorgestellt sowie Planungshinweise und Anregungen aufgenommen werden.

Auf diesen Grundlagen wird in der darauffolgenden Phase die Genehmigungsplanung erstellt, mit dem Ziel, Baurecht zu erlangen. Im Zuge des Baurechtsverfahrens (= Planfeststellungsverfahren) kann jede/r Betroffene nochmals eine Stellungnahme abgeben beziehungsweise im Anhörungsverfahren ihre/seine Einwände zum Bauvorhaben erläutern.

Durch den Umfang des Projektes und den damit verbundenen Eingriffen wird eine ausführliche Abstimmung mit den Betroffenen erforderlich sein. Daher rechnet Hessen Mobil mit einer Dauer der Planungsphase von mehreren Jahren.

Schlagworte zum Thema