Die ermittelte Vorzugsvariante für den erforderlichen Umbau der Anschlussstelle Lahnau sieht eine Teiloffenhaltung des südlichen Teils der Anschlussstelle vor.
Teiloffenhaltung heißt: Es wird weiterhin möglich sein, an der Anschlussstelle Lahnau von der Landesstraße 3285 (aus Richtung Lahnau oder Dutenhofen kommend) kommend auf die B 49 in Fahrtrichtung Gießen aufzufahren sowie von der B 49 aus Richtung Wetzlar kommend zur L 3285 nach Lahnau oder Dutenhofen abzufahren.
Der nördliche Bereich der Anschlussstelle muss aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke (nicht genug Platz für eine regelkonforme Ausführung der Rampen) an dieser Stelle entfallen. Der bisherige Kreisel muss aufgrund der oben erwähnten Defizite ebenfalls entfallen. Ein möglicher Erhalt der Abfahrtsrampe aus Fahrtrichtung Gießen wird derzeit noch untersucht.
Diese Teilung der Anschlussstelle ermöglicht im Gegenzug eine optimierte Linienführung der parallelen Landesstraße 3285 sowie verbesserte Platzverhältnisse für die südlichen Rampen der Anschlussstelle.