B 49 Ersatz Brückenzug Wetzlar

Bei der prognostizierten Verkehrsentwicklung und der Anzahl an Lkw wird das Belastungslimit der Hochstraße spätestens Ende 2027 erreicht sein. Eine Verlängerung der Restnutzungsdauer über Ende 2027 hinaus ist gutachterlich ausgeschlossen – ab dann wird die Hochstraße Wetzlar nicht mehr befahren werden können: Die etwa einen Kilometer lange Hochstraße Wetzlar sowie weitere Brücken der B 49 zwischen den Anschlussstellen Wetzlar-Dalheim und Wetzlar-Garbenheim müssen zeitnah ersetzt werden, damit Wetzlar und seine Umgebung mit Aßlar, Solms und Lahnau auch in Zukunft verkehrlich gut aufgestellt sind. Bis dahin kommt eine lange Bauphase mit zahlreichen Baumaßnahmen auf Wetzlar und seine Umgebung zu.

Hessen Mobil hat im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) technische Möglichkeiten untersucht, wie ein Ersatz des gesamten Brückenzuges realisiert werden kann. Über einen aufwändigen Planungsprozess (mit umfangreicher Variantenuntersuchung) wurde dabei sichergestellt, dass Hessen Mobil für die Stadt Wetzlar und die Region die bestmögliche Variante der B 49 findet. Sie muss sowohl den überregionalen, als auch den regionalen Verkehr bestmöglich leiten – zumal der Verkehr langfristig durch den sechsstreifigen Ausbau der A 45 und den vierstreifigen Ausbau der B 49 zwischen Limburg und Wetzlar weiter zunehmen wird. Hierfür wurden die verschiedenen Varianten sorgfältig nach der verkehrlichen Wirkung, der Wirtschaftlichkeit, der städtebaulichen Wirkung sowie den Belangen für Mensch und Natur bewertet und gegeneinander abgewogen.

Neben dem aktuellen Verlauf durch die Stadt Wetzlar wird alternativ auch eine dauerhafte Verlegung der B 49 als Umfahrung über die A 480 und die A 45 in Betracht gezogen. Hessen Mobil hat ursprünglich 15 verschiedene Varianten für den Ersatz des Brückenzuges untersucht. Nach einer ersten Bewertung mussten 13 Varianten frühzeitig verworfen werden, zwei Varianten wurden einer vertieften Prüfung unterzogen: der Ersatz im Bestandskorridor und die sogenannte „Dillfeld-Umfahrung“. Im September 2018 wurde Hessen Mobil durch das BMVI beauftragt, zusätzliche Varianten zu untersuchen. Der Planungsauftrag wurde entsprechend um die sogenannte „Dalheim-Umfahrung“ – einmal im Einschnitt und einmal im Tunnel - erweitert. Die "Dillfeld-Umfahrung" sowie die beiden Varianten der "Dalheim-Umfahrung" nutzen ab der Anschlussstelle Aßlar die bestehenden Bundesfernstraßen – über die A 480 bis zum Wetzlarer Kreuz und weiter über die A 45 zur Anschlussstelle Wetzlar-Ost. Die Wetzlarer Innenstadt würde in diesen Fällen von Westen und Osten über neue zweistreifige Stadtzubringer auf oder nahe der alten Trasse der B 49 angebunden werden.
In Summe wurden somit 17 Varianten untersucht, von denen insgesamt vier Varianten vertieft geprüft wurden. Das Land Hessen hat dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Juni 2021 die fertiggestellte Voruntersuchung übergeben. Darin wurde dem BMVI vorgeschlagen, die Variante „ B 49n, Dalheim-Umfahrung im Tunnel mit Neubau Stadtzubringer" als Vorzugsvariante in den nächsten Planungsphasen weiter zu verfolgen und auszuarbeiten.
Diesem Vorschlag stimmte das Bundesverkehrsministerium im November 2021 zu – damit ist die Vorzugsvariante festgelegt. Die Dalheim-Umfahrung im Tunnel wird im Rahmen der Entwurfsplanung detaillierter untersucht und ausgearbeitet.