Mensch & Umwelt

Eine viel befahrene Bundesstraße wie die B 49 wirkt sich auch auf Menschen, Natur und Umwelt in ihrer Umgebung aus. Die dadurch entstehenden Betroffenheiten nimmt Hessen Mobil sehr ernst.

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In den Planungen zur B 49 in Wetzlar werden die Eingriffe in Natur, Umwelt und Bebauung sowie die Schadstoff- und Lärmemissionen, die die Bauarbeiten und der Betrieb der Straße mit sich bringen, intensiv geprüft und bewertet. Auf diese Weise fließen sie zum Beispiel in die Abwägungen zur Variantenfindung sowie in die Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein.

Wie wird die Umweltverträglichkeit des Projekts geprüft?

Um sicherzustellen, dass Natur und Umwelt möglichst wenig beeinträchtigt werden, muss die Umweltverträglichkeit des Projekts geprüft werden. Bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen des Bauvorhabens auf verschiedene sogenannte Schutzgüter untersucht. Dies sind Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Fläche, Luft und Klima, Landschaftsbild und Naherholung sowie Kultur- und Sachgüter. Die Schutzgüter müssen zunächst systematisch erfasst werden. Um im Rahmen der UVP beispielsweise die Auswirkungen einer Variante auf schützenswerte Tierartbestände bewerten zu können, werden die relevanten Bestände im Untersuchungsraum im Vorfeld durch eine faunistische Bestandsaufnahme erfasst. Dies ist für die Variantenuntersuchung der B 49 bereits erfolgt. Alle bewerteten Schutzgüter können zusammengenommen in einer Raumwiderstandskarte für den Untersuchungsraum dargestellt werden. Die UVS ermöglicht schließlich eine detaillierte Bewertung und Darstellung der Auswirkungen der einzelnen Varianten auf die Schutzgüter.

Die Grafik zeigt die verschiedenen Schutzgüter, die für die Umweltverträglichkeitsstudie relevant sind.
Für die UVS relevante Schutzgüter gemäß §2 UVPG
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In die Variantenfindung fließt die Umweltverträglichkeit als einer von verschiedenen Aspekten ein, die untereinander abgewogen werden müssen. Aus umweltfachlicher Sicht hätte die Erneuerung in der Bestandstrasse (Variante 1.1) oder der Tunnel bei Dalheim (Variante 5.4) die größten Vorteile: Während bei einer Erneuerung der Hochstraße in gleicher Lage Neueingriffe vermieden werden, verläuft beim Tunnel der Verkehr in weiten Bereichen unterirdisch, weswegen die Beeinträchtigung der Schutzgüter an der Oberfläche gegenüber einer offenen Bauweise deutlich reduziert werden.

Mit Festlegung der Vorzugsvariante wird in der anschließenden Entwurfsplanung der Landschaftspflegerische Begleitplan sowie der Artenschutzfachbeitrag entwickelt. Hier werden die Eingriffe in Natur und Landschaft bilanziert sowie konkrete, geeignete Maßnahmen entwickelt, um die Auswirkungen des Eingriffs auf die Schutzgüter zu vermeiden, zu minimieren und auszugleichen. Dazu gehören Maßnahmen während der Bauzeit (z.B. Schutzzäune, Bauzeitenbegrenzungen), naturschutzfachlicher Ausgleich (z.B. das Anlegen von Biotopen) sowie Artenschutzmaßnahmen wie die Herstellung von Ersatzlebensräumen oder die Aufwertung bestehender Lebensräume. Darüber hinaus können zu speziellen Fragestellungen (z.B. Baulärm, Grundwasserströmungen, Altlasten u.a.) auch Sondergutachten erforderlich sein.

Welche Rolle spielt die Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe in den Planungen?

Luftschadstoffe und Lärmimmissionen stellen eine ernstzunehmende Belastung für die Gesundheit dar. Zum Schutz von Mensch und Natur existieren deshalb klare gesetzliche Grenzwerte in diesen Bereichen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzwerte gelten für Lärmimmissionen, also die Belastung am Einwirkungsort. Mit Lärmemissionen wird dagegen die Lärmausstrahlung an der Quelle bezeichnet. So gelten für die Lärmbelastung je nach Gebietskategorie und Tageszeit unterschiedliche Grenzwerte:

Die Grafik zeigt, welche Lärmpegel welchen alltäglichen Lärmquellen entsprechen.
Lautstärke alltagsbekannter Lärmquellen in dB(A)
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In einer lärmtechnischen Untersuchung werden die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf die Lärmsituation in ihrer Umgebung ermittelt. Der Beurteilungspegel wird ausschließlich berechnet. Dargestellt werden die Ergebnisse der Untersuchungen in Isophonenkarten und Berechnungstabellen. Gegen eine Messung vor Ort spricht, dass diese nur das Verkehrsaufkommen während der Messzeit und am Messort registrieren würde. Die dabei auftretende Verkehrsmenge wäre zufällig und nicht repräsentativ. In das Ergebnis würden zudem auch alle Umgebungsgeräusche einfließen, nicht nur die Verkehrsgeräusche. Hinzu kommt, dass bei neu zu bauenden Verkehrswegen, wie im Fall der B 49 in Wetzlar, die Lautstärke schlicht noch nicht gemessen werden kann.

Die Grafik zeigt, welche Lärmgrenzwerte an unterschiedlichen Orten und Tageszeiten gültig sind.
Grenzwerte aus der Verkehrslärmschutzverordnung
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Wenn die lärmtechnische Untersuchung zeigt, dass die vorgegebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden können, sind Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Dabei kommen aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen in Frage. Der aktive Lärmschutz umfasst alle Maßnahmen, die an der Straße selbst vorgenommen werden, zum Beispiel Lärmschutzwände oder ein besonders lärmmindernder Asphalt. Bei passivem Lärmschutz werden an den betroffenen Gebäuden Verbesserungen vorgenommen, beispielsweise durch Lärmschutzfenster. Dem aktiven Lärmschutz wird hierbei der Vorrang eingeräumt. Kann eine bauliche Nutzung mit aktiven Mitteln nicht oder nicht ausreichend geschützt werden, so steht dem Eigentümer der betroffenen Anlage eine Erstattung der Kosten für die notwendigen Aufwendungen von passiven Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude zu.

Allgemeine Informationen zum Lärmschutz an Straßen hat Hessen Mobil in einer Broschüre zum Thema zusammengestellt, Sie finden diese unten auf dieser Seite als Download.

Auch in Bezug auf die Belastung durch Luftschadstoffe müssen Grenzwerte eingehalten werden. Deshalb müssen in einer lufthygienischen Untersuchung die zu erwartenden Luftschadstoffimmissionen an der relevanten Wohnbebauung prognostiziert werden. Dabei wird auch die bereits vorhandene Grundbelastung berücksichtigt.

Video von der virtuellen Infomesse

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