In den Planungen zur B 49 in Wetzlar werden die Eingriffe in Natur, Umwelt und Bebauung sowie die Schadstoff- und Lärmemissionen, die die Bauarbeiten und der Betrieb der Straße mit sich bringen, intensiv geprüft und bewertet. Auf diese Weise fließen sie zum Beispiel in die Abwägungen zur Variantenfindung sowie in die Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein.
Wie wird die Umweltverträglichkeit des Projekts geprüft?
Um sicherzustellen, dass Natur und Umwelt möglichst wenig beeinträchtigt werden, muss die Umweltverträglichkeit des Projekts geprüft werden. Bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Auswirkungen des Bauvorhabens auf verschiedene sogenannte Schutzgüter untersucht. Dies sind Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Fläche, Luft und Klima, Landschaftsbild und Naherholung sowie Kultur- und Sachgüter. Die Schutzgüter müssen zunächst systematisch erfasst werden. Um im Rahmen der UVP beispielsweise die Auswirkungen einer Variante auf schützenswerte Tierartbestände bewerten zu können, werden die relevanten Bestände im Untersuchungsraum im Vorfeld durch eine faunistische Bestandsaufnahme erfasst. Dies ist für die Variantenuntersuchung der B 49 bereits erfolgt. Alle bewerteten Schutzgüter können zusammengenommen in einer Raumwiderstandskarte für den Untersuchungsraum dargestellt werden. Die UVS ermöglicht schließlich eine detaillierte Bewertung und Darstellung der Auswirkungen der einzelnen Varianten auf die Schutzgüter.