Bei dieser Variante handelt es sich um den Ersatz der Hochstraße im Bestandskorridor als ein langer Brückenzug entlang des derzeitigen Streckenverlaufs der B 49, unter Berücksichtigung der aktuellen Regelwerke, insbesondere hinsichtlich des Fahrbahnquerschnitts. Die heute gültige „Richtlinie für die Anlage von Autobahnen“ (RAA), welche auch für autobahnähnlich ausgebildete Bundesstraßen wie die B 49 gültig ist, würde für die neue Hochstraße eine deutlich größere Breite vorgeben: Ihr Querschnitt würde sich von bisher etwa 18,50 Meter auf 33,10 Meter erhöhen, im Auf- und Abfahrtsbereich ergeben sich ein noch größerer Flächenbedarf. Mit dem Ersatzneubau im Bestandskorridor erhält die B 49 auf der Südseite der Hochstraße eine voraussichtlich sieben Meter hohe Lärmschutzwand. Durch die größere Breite der B 49 werden außerdem Eingriffe in den Lahnberg erforderlich.
In einem Infopapier (untenstehend unter Downloads) hat Hessen Mobil die Kosten für diese Variante sowie die Kostenunterschiede zur VorzugsvarianteÖffnet sich in einem neuen Fenster aufgeschlüsselt.