Bedarf Ersatz Hochstraße

Sie haben noch Fragen? Vom Planungsprozess über die Variantenauswahl bis zu den Baumaßnahmen – hier haben wir die zentralen Fragestellungen zum Thema "Bedarf Ersatz Hochstraße" zusammengefasst

Warum muss die Hochstraße abgerissen werden?

Die Hochstraße, ein Spannbetonbauwerk aus dem Jahr 1972, weist gemäß mehrerer von Hessen Mobil beauftragter und von 2013 bis 2016 sowie 2022 durchgeführten Nachrechnungen statische und konstruktive Defizite auf und kann somit längerfristig die zukünftigen Verkehre nicht mehr aufnehmen. Das Nutzungsende der Hochstraße wird spätestens Ende 2035 erreicht sein. Die in 2017 durchgeführte Verkehrszählung hat Lkw-Verkehrsstärken im erwarteten (noch unkritischen) Bereich ergeben, sodass bisher keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden mussten. Seit 2020 wird eine kontinuierliche Verkehrszählung vorgenommen, mit der die tatsächlichen Verkehrsstärken überwacht und ggf. Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können. Dies war die bisherige Auflage im Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer.

Mit der neuen Nachrechnung in 2022 wurden im Gutachten weitere Auflagen definiert, die sehr ernst genommen werden und daher umgehend bzw. – was zusätzliche bauliche Leistungen angeht – bis Ende 2027 realisiert werden.

Warum wurde das Nutzungsende der Hochstraße nach hinten verschoben?

Auf Basis der damaligen Nachrechnung musste bis Ende 2022 davon ausgegangen werden, dass das Nutzungsende der Hochstraße in Wetzlar im Jahr 2027 erreicht sein wird und dass die Hochstraße danach für den Verkehr gesperrt werden muss.

Um die tatsächliche Belastung der Hochstraße insbesondere mit schweren Lkw zu ermitteln, hat Hessen Mobil ab September 2021 ergänzend zur Auswertung der Dauerzählstellen aufwändige Prüfungen unternommen –in Form eines BelastungstestsÖffnet sich in einem neuen Fenster und einer anschließenden Dauermessung. Über das Jahr 2022 wurden die Daten dieser Messungen ausgewertet. Aus den Untersuchungen konnte die wichtige Erkenntnis abgeleitet werden, dass die Brücke mit geringeren Verformungen auf das Überfahren von schweren Lkw reagiert, als in der Vergangenheit rechnerisch anzunehmen war. Daher kann eine Weiternutzung der Hochstraße unter bestimmten Voraussetzungen über das Jahr 2027 hinaus vertreten werden. Wir haben nun eine Berechnung, die ein Nutzungsende bis maximal zum Jahr 2035 prognostiziert – weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass es sich um ein altes Bauwerk mit konstruktiven Mängeln handelt.

Mehr dazu erfahren Sie in diesem VideoÖffnet sich in einem neuen Fenster bzw. unter „Vorabmaßnahmen OstÖffnet sich in einem neuen Fenster“.

An der Notwendigkeit, den Brückenzug zu ersetzen, ändert sich dadurch jedoch nichts.

Ab wann kann die Hochstraße nicht mehr genutzt werden?

Die aktuelle Berechnung prognostiziert ein Nutzungsende bis maximal zum Jahr 2035. Eine Außerbetriebnahme der Hochstraße und damit die Sperrung B 49 zwischen der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim und der Anschlussstelle Wetzlar-Mitte wird daher spätestens Ende 2035 unumgänglich. Dies ist unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt die Planung für eine B 49n abgeschlossen ist oder nicht. Die Bauarbeiten im Hauptprojekt können erst nach Abschluss der Planung, das heißt nach Bestandskraft des Baurechts, ausgeschrieben und an eine Baufirma zur Ausführung vergeben werden.

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