Der Verkehrsfluss muss bestmöglich sichergestellt werden: Um sowohl die heutige B 49 durch Wetzlar als auch - zwischen Sperrung des Brückenzuges und Fertigstellung der neuen B 49 - die Umleitungsstrecke für die jeweilige Nutzung fit zu machen, sind zahlreiche Vorabmaßnahmen nötig. Durch eine Staffelung in Vorabmaßnahmen Ost bzw. West stellt Hessen Mobil sicher, dass es nicht auf beiden Seiten von Wetzlar gleichzeitig zu größeren verkehrlichen Einschränkungen kommt.
Projekt
Vorabmaßnahmen Ost und West
Vorabmaßnahmen Ost
Die Vorabmaßnahmen Ost, bezüglich Hangbrücken und Hangstützwände, sollen nach aktuellem Ausführungsstand bis Mitte des Jahres 2025 abgeschlossen sein. An der Anschlussstelle Garbenheim konnte die Verstärkung der Brücke über die L 3020 (Unterführung L 3020) und der Brücke über den Zubringer zur Anschlussstelle (Unterführung Ast) im Zuge der B 49 bereits in 2024 abgeschlossen werden. Zwei weitere Bauwerke der Vorabmaßnahmen Ost werden voraussichtlich in 2026 in die bauliche Umsetzung gehen.
Um den Brückenzug der B 49 so lange wie möglich nutzen zu können, müssen einige Bauwerke zwischen der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim und der Anschlussstelle Wetzlar-Ost ertüchtigt oder instandgesetzt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die B 49 möglichst lange ohne Einschränkungen befahren zu können. Einen Überblick über die Maßnahmen erhalten Sie unter Downloads auf dieser Seite. Unter anderem erfolgen Arbeiten an den Übergangskonstruktionen der Hochstraße und an den Hangbrücken und Hangstützwänden an der B 49.
Mit einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Hochstraße erfolgt die Erweiterung der Vorabmaßnahmen Ost um die folgenden Leistungen, da diese Leistungen als Auflagen im zugehörigen Gutachten formuliert sind:
- Folge-Instandsetzung der Hochstraße, u.a. Ersatz des Fahrbahnbelages (Ebenheit),
- ergänzende Instruktionen bezüglich einzelner Bauteile im Zuge der regelmäßigen Bauwerksprüfungen,
- Überwachung der Verkehrsentwicklung, insbesondere des Lkw-Anteils,
- Beibehalt von verkehrsregelnden Maßnahmen (Überholverbot für Lkw, Vorgaben für genehmigungspflichtigen Schwerverkehr),
- kontinuierliche, messtechnische Überwachung der Brücke.
Die Umsetzung der vorgenannten Leistungen erfolgt zeitnah, bzw. – sofern es sich um bauliche Leistungen handelt - bis Ende des Jahres 2027, um eine Weiternutzung der Hochstraße über 2027 hinaus zu ermöglichen.
Downloads
Vorabmaßnahmen West
Im Anschluss an die zuerst umzusetzenden Vorabmaßnahmen Ost werden die Vorabmaßnahmen West (Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim, B 277 und A 480) realisiert:
Während der Sperrung des Brückenzugs der B 49 benötigt der Durchgangsverkehr bis zur Fertigstellung des Tunnels eine leistungsstarke Alternative: Ab der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim wird der Verkehr daher über die B 277, die A 480 und die A 45 um Wetzlar herumgeleitet. Um die Umleitungsstrecke auf das deutlich höhere Verkehrsaufkommen vorzubereiten, sind vorab teils erhebliche Umbaumaßnahmen nötig. Einen Überblick über die Maßnahmen erhalten Sie untenstehend auf dieser Seite unter Downloads. Zu den Baumaßnahmen und den Änderungen in der Verkehrsführung entlang der B 277 haben wir detailliertere Informationen zusammengestellt, ebenso wie zur Gestaltung und den Auswirkungen der Lärmschutzwände an der A 480.
In diesem Video von der virtuellen Infomesse im Mai 2020 erläutern wir, wie der Durchgangsverkehr nach Ablauf der Restnutzungsdauer der Hochstraße geführt wird und welche Vorabmaßnahmen nötig sind.
Downloads
Westanschluss
Über die leistungsfähige Umleitung für den Durchgangsverkehr hinaus soll gleichzeitig auch die Erreichbarkeit der Innenstadt für den Zeitraum sichergestellt werden, in dem eine Nutzung der Hochstraße Wetzlar im Zuge der B 49 nicht mehr möglich, ein Ersatz des Brückenzuges aber noch nicht umgesetzt ist. Hierfür ist eine zusätzliche Straßenverbindung zwischen der temporär umgebauten Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim und dem Neustädter Platz in Wetzlar vorgesehen. In einer ersten Planungsphase hat Hessen Mobil die Grundlagenermittlung für diesen sogenannten Westanschluss gestartet. Die umfangreichen Planungen werden über eine gesonderte Baurechtschaffung abgesichert. Alle Anstrengungen sind darauf gerichtet, den Westanschluss vor der endgültigen Außerbetriebnahme der Hochstraße fertigzustellen.